ÖRK Regelungen
§1 - Allgemeiner Abschnitt
(1.1) Die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter steht immer an erster Stelle und ist zu jeder Zeit zu wahren.
(1.2) Mitarbeiter des ÖRK loggen sich in die INDEPENDENT (grünen) Slots auf den Server ein.
(1.2.1) Es ist darauf zu achten, dass Mitarbeiter Ihre Dienstnummer vor dem Namen tragen.
(1.3) Mitarbeiter des ÖRK haben sich von drohenden oder laufenden Schusswechseln fernzuhalten.
(1.3.1) Ausnahme hiervon ist beispielsweise die psychische Betreuung von Geiseln, nach Absprache mit der Polizei.
(1.3.2) Freigabe wird durch die Leitstelle erteilt.
(1.4) Mitarbeiter des ÖRK haben sich auch in Zivil an geltendes Recht zu halten und erhalten bei illegalen Straftaten ebenso Strafen in Bezug auf Degradierungen und Ausschlüssen.
§2 - Neutralität
Mitarbeiter des ÖRK sind stets neutral, das heißt, dass:
(2.1) Keine Blacklist geführt werden darf - entsprechender Missbrauch sind dem mitzuteilen.
(2.1.1) das Bevorzugen von Bürgern oder Polizisten ist ebenso nicht erlaubt.
(2.2) Kein ÖRK Personal darf bei einer illegalen Tat dabei sein (Geiselnahme, Tankstellenüberfall, Erwerb und Besitz einer illegalen Waffe) außerdem ist es untersagt in einer illegalen Gruppierung tätig zu sein.
(2.3) Ein Mitarbeiter ist es nicht erlaubt eine Schusswaffe im Dienst zu zu besitzen und zu benutzen.
§3 - Dienstkleidung
(3.1) Das Tragen oder Besitzen der Dienstkleidung außerhalb des Dienstes ist verboten.
(3.1.1) Ausnahme hiervon sind Mitarbeiter des Rang 6 (Kommandant) oder höher, da diese auch Zivil als Arzt agieren dürfen. Sie sind jedoch dazu angehalten, sich auch Zivil an die ÖRK Statuten zu halten.
(3.1.2) Jeder Mitarbeiter des ÖRK hat die Dienstkleidung, entsprechend seines oder ihres Ranges zu tragen!
(3.2) Das Tragen von Zivilkleidung im Dienst ist nicht erlaubt.
(3.3) Praktikanten sind verpflichtet, sämtliches für das Praktikum bereitgestellte ÖRK Eigentum nach Ablauf des Praktikums wieder abzugeben. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.
(3.4) Der Verkauf sowie das Handeln von ÖRK Eigentum ist verboten.
(3.5) Das Mitnehmen nicht den Rang entsprechende Item ist verboten und kann mit einer Degradierung oder mit dem Ausschluss von ÖRK führen.
§4 - Rechnungen
(4.1) Rechnungen werden nach der Liste der Preise berechnet. (siehe interne Papiere)
(4.2) Hat der Patient eine Krankenversicherung abgeschlossen, werden die Behandlungskosten um 50% gesenkt, kleinere Verletzungen sind kostenlos.
(4.2.1) Polizisten besitzen eine Krankenversicherung mit einer 100% Abdeckung, welche vom Staat gestellt wird.
(4.2.2) Die Krankenversicherung beträgt 10.000€ und gilt jeweils für 2 Wochen. (alle 2 Wochen in RL)
(4.2.3) Die Krankenversicherung kann ab Rang 3 (Haupthelfer) im Krankenhaus abgeschlossen werden und muss in den internen ÖRK-Papieren eingetragen werden.
(4.2.4) Die Versicherungsgebühr ist an das ÖRK zu verrichten.
§5 - Umgang mit Praktikanten
(5.1) Praktikanten haben vor Beginn des Praktikums den Fragebogen auszufüllen.
(5.2) Praktikanten dürfen ab dem Rang 4 (Zugsführer) auf einer Streife mitgenommen werden.
(5.2.1) Die Mitnahme ist mit dem Ranghöchsten zu besprechen. (In der Regel die Leitstelle)
(5.3) Sie werden mit einer Praktikanten Weste, Uniform (Rang 1) und 20 elastische Bandagen sowie 20 Mullbinden ausgestattet.
§6 - Beförderungen und Degradierungen
(6.1) Beförderungen erfolgen erst nach erfolgreich abgelegter Ausbildung und der Zustimmung der Leitungsebene sowie der Chefausbilder.
(6.2) Den Dienstantritt mit der Absicht, bestimmte Personen wiederzubeleben und sich danach wieder außer Dienst zu melden, ist untersagt und kann mit einer Degradierung sowie einem Ausschluss aus dem ÖRK bestraft werden.
§7 - Umgang mit dem Nothammer
(7.1) An oberster Stelle steht stets die Gesundheit des Patienten sowie des Mitarbeiters bei Bearbeitungen von Scheiben.
(7.2) Die Nutzung des Nothammers gewährt nur ein medizinischer Notfall, wie zum Beispiel Bewusstlosigkeit im abgeschlossenen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Luftfahrzeug und Wasserkraftfahrzeug.
(7.3) Allein die Scheibe auf der Fahrerseite ist mit dem Nothammer zu bearbeiten.
(7.4) Das Ausnutzen des Nothammers ist strengstens Verboten und führt zum direkten Ausschluss aus dem ÖRK sowie eine polizeiliche Anzeige.
Regeländerungen treten mit der Veröffentlichung in Kraft. Änderungen sind per Leitungsebene jederzeit möglich.
